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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Als „Anbieter“ gilt im Folgenden LESSON CREW, vertreten durch die Einzelfirma Philipp Ballier, Schlosspark Wilhelmshöhe 16F, 34131 Kassel.

(2) Als „Kunde“ gelten im Folgenden Unternehmen gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Verbraucher im Sinne des §13 BGB können keine Kunden des Anbieters sein, weshalb kein Widerrufsrecht besteht.

(3) „E-Learning-Module“ sind webbasierte Schulungseinheiten, die über ein digitales Endgerät abgerufen werden können. Die Schulungseinheiten vermitteln Lerninhalte interaktiv und multimedial für das Selbststudium. Sie können über einen Link abgerufen oder in ein Lernmanagementsystem eingebunden werden. Der Anbieter stellt E-Learning-Module zu verschiedenen Themenbereichen zur Verfügung, bietet aber auch die Erstellung individualisierter Trainings als Dienstleistung an. Eine genaue Auflistung der Inhalte und Features einer E-Learning-Moduls findet sich auf der jeweiligen Produktseite.

(4) „Zusatzmaterialien“ sind digitale Inhalte wie eBooks, Podcasts oder Dokumente, die in Verbindung mit einem E-Learning-Modul angeboten werden können. Nicht alle E-Learning-Module verfügen über Zusatzmaterialien.

(5) Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im Folgenden die Abkürzung „AGB“ verwendet.

§ 2 Allgemeines und Geltungsbereich

(1)  Für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten die nachfolgend dargestellten AGB.

(2) Die AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies trifft auch zu, wenn der Anbieter den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Anbieter und Kunde gelten die AGB des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung.

(4) Sollten Widersprüche zwischen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuellen Verträgen zwischen Anbieter und Kunde entstehen, gelten die individuellen Vereinbarungen.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Nachdem der Kunde per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg den Kontakt zum Anbieter hergestellt hat, erfolgt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Auf der Grundlage dieses Gesprächs erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot. Nach der schriftlichen Angebotsannahme erhält der Nutzer die vereinbarten E-Learning-Module, Zusatzmaterialien oder Dienstleistungen. Je nach individueller Vereinbarung erhält der Kunde entweder einen Online-Zugang zu den Produkten oder eine ZIP-Datei zur Einbettung in das Lernmanagementsystem des Kunden.

(2) Wenn der Kunde eine individuelle Auftragsproduktion wünscht, findet ein Workshop zur Auftragsklärung statt. Der Kunde übermittelt dem Anbieter alle gewünschten Inhalte für die Aufbereitung. Im Anschluss erarbeitet der Anbieter einen Storyboard-Entwurf. Nach der Freigabe des Kunden erfolgt die Produktion sowie eine Abnahme des fertigen E-Learning-Moduls. Zuletzt erfolgt die Auslieferung in der vereinbarten Form.

§ 4 Vergütung

(1) Gebühren für die vom Anbieter zur Verfügung gestellten E-Learning-Module und Zusatzinhalte sind 14 Tage ab dem Rechnungsdatum spesenfrei und ohne Abzüge zu begleichen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer.

(2) Alle Dienstleistungen des Anbieters werden in Euro berechnet und sind in dieser Währung zu vergüten.

(3) Bei der Vertragsgestaltung legen die Parteien fest, für wie viele Personen ein E-Learning-Modul bereitgestellt werden soll. Die so ermittelte Anzahl der Lizenzen bildet die Grundlage der Preisgestaltung und gilt auch, wenn unerwartet weniger Personen als ursprünglich geplant ein bereitgestelltes E-Learning-Modul verwenden. Sollten unerwartet deutlich mehr Personen ein bereitgestelltes E-Learning-Modul verwenden, gilt die Benachrichtigungspflicht gemäß § 6, Abs. 5, damit eine Nachberechnung vorgenommen werden kann.

§ 5 Voraussetzungen zur Nutzung

(1) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Produkte können mit einem Desktop-Computer, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Hierbei ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Die Inhalte werden im Browser des jeweiligen Endgeräts dargestellt. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der E-Learning-Module und Zusatzmaterialien in der jeweils aktuellen Version der Browser Edge, Chrome, Firefox und Safari.

(2) Die Nutzung der E-Learning-Module und Zusatzmaterialien des Anbieters erfordert eine stabile Internetverbindung. 

(3) Unter Umständen ist die Installation von kostenfreier oder kostenpflichtiger Zusatzsoftware notwendig, um alle Funktionen der E-Learning-Module des Anbieters zu nutzen. So benötigt der Kunde eine PDF-Software zum Betrachten von PDF-Dateien. Zur Nutzung der Screenreader-Funktionalität ist eine entsprechende Software wie NVDA oder JAWS erforderlich.

(4) Der Kunde kann auf Anfrage eine kostenlose Testversion der E-Learning-Module und Zusatzinhalte des Anbieters erhalten, um die Funktionalität in der eigenen IT-Landschaft zu prüfen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Nutzer erhält das einfache Recht, die E-Learning-Module sowie die Zusatzmaterialien des Anbieters im vertraglich vereinbarten Zeitraum zu Schulungszwecken zu nutzen. Dieses Recht ist nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Der Nutzer erhält das Recht zur Nutzung der E-Learning-Module und Zusatzmaterialien. Eigentums- oder Verwertungsrechte werden nicht vergeben.

(3) Die E-Learning-Module und Zusatzmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und enthalten urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Agenturmedien).

(4) Die E-Learning-Module und die Zusatzmaterialien des Anbieters dürfen – auch auszugsweise – nicht ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters weitergegeben, aufgezeichnet, mitgeschnitten, übersetzt, vermietet, verkauft, verpachtet, verliehen, verändert, weiterentwickelt, vervielfältigt, kopiert, ausgestellt oder öffentlich aufgeführt werden.

(5) Im Vertrag mit dem Nutzer ist festgelegt, wie viele Personen einen Zugriff auf die E-Learning-Module und Zusatzmaterialien des Anbieters erhalten. Ein Überschreiten der vereinbarten Personenzahl ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, damit eine Nachberechnung gemäß der jeweiligen Vertragsbedingungen erfolgen kann.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, E-Learning-Module und Zusatzmaterialien zum Laufzeitende eines Vertrags zu löschen. Der Kunde bestätigt dem Anbieter die Löschung im Anschluss schriftlich.

§ 7 Technische Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet eine jährliche Verfügbarkeit der E-Learning-Module und Zusatzmaterialien von 98%. Geplante Wartungsarbeiten oder Backups werden dem Kunden gegenüber so früh wie möglich angekündigt und – wenn möglich – nachts durchgeführt.

(2) Bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, etwa aufgrund von Cyberangriffen oder Stromausfällen, kann es zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen.

(3) Ist der Anbieter nicht in der Lage, eine dauerhafte Störung oder Fehlfunktion innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, so hat der Kunde je nach Ausmaß der Störung oder Fehlfunktion das Recht auf einen Vertragsrücktritt oder eine Preisminderung bis zur Behebung der Störung oder Fehlfunktion.

(3) Nutzer mit einem eigenen Lernmanagementsystem binden die E-Learning-Module und Zusatzinhalte des Anbieters in ein eigenes System ein. Dem Nutzer obliegt in diesem Fall die Sicherstellung der Verfügbarkeit, sobald der Anbieter die erforderlichen Dateien zur Verfügung gestellt hat. Dem Nutzer geschuldete Ausfälle der E-Learning-Module oder Zusatzinhalte entbinden diesen nicht von der Zahlungsverpflichtung.

§ 8 Rechte des Anbieters

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die E-Learning-Module und Zusatzmaterialien zur Sicherstellung der technischen, inhaltlichen und rechtlichen Korrektheit ohne Ankündigung zu verändern. Dies geschieht nur beim Vorliegen eines triftigen Grundes und im Interesse des Kunden.

(2) Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Angebots seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu den E-Learning-Modulen und Zusatzmaterialien ohne vorherige Absprache zu sperren.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der E-Learning-Module und Zusatzinhalte des Anbieters gemäß §5 dieser AGB zu prüfen. Hierbei ist insbesondere relevant, inwiefern die IT-Systemarchitektur (z. B. Sicherheitseinstellungen, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Internetverbindung, Browsereinstellungen, Verfügbarkeit von Lautsprechern/Kopfhörern) des Kunden eine störungsfreie Nutzung des Angebots zulässt. Der Anbieter haftet nicht, wenn die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder Kosten zur Erfüllung der Anforderung entstehen.

(2) Der Kunde wird darum gebeten, dem Anbieter technische Fehlfunktionen oder inhaltliche Fehler unverzüglich nach Bekanntwerden in Schriftform mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine missbräuchliche Nutzung der E-Learning-Module oder der Zusatzinhalte unverzüglich nach Bekanntwerden in Schriftform mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung.

(4) Im Falle einer Auftragsproduktion stellt der Kunde sicher, dass er das Urheber- oder Nutzungsrecht für alle dem Anbieter überreichten Dokumente und Grafiken besitzt. Er trägt ebenfalls Sorge für die fachliche Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Inhalte.

§ 10 Haftung

(1) Die E-Learning-Module des Anbieters können trotz sorgfältiger Prüfung inhaltliche oder technische Fehler enthalten. Der Kunde ist daher aufgefordert, die Anwendbarkeit und Korrektheit der dargestellten Inhalte eigenständig für den gewünschten Einsatzzweck zu prüfen. Der Anbieter ist bei Schäden aller Art, die durch die Nutzung der E-Learning-Module oder der Zusatzmaterialien entstehen, nicht haftbar.

(2) Die E-Learning-Module des Anbieters wurden nach gängigen Lehr-/Lern-Prinzipien erstellt. Der Anbieter ist dennoch nicht haftbar für einen ausbleibenden Lernerfolg, denn Lernen ist ein individueller Prozess, der unter anderem von der Aufmerksamkeit und den persönlichen Ressourcen der Lernenden abhängt.

(3) Sollten E-Learning-Module oder Zusatzmaterialien des Anbieters kurzzeitig nicht erreichbar sein, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Kosten oder Schäden.

(4) Bei einer Auftragsproduktion haftet der Anbieter nicht für Versäumnisse des Kunden bei der Bereitstellung von Materialien gemäß §9 (4) der vorliegenden AGB.

(5) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unzulässig oder ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Statt der ungültigen Bestimmung tritt in diesem Fall eine Regelung in Kraft, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich nahekommt.

(2) Der Gerichtsstandort ist Kassel (Deutschland).

(3) Dieser Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Anbieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 29.10.2023 (Ver. 3)